4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,13 holte die Vorakten ein und gab der Vorinstanz Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stadt Bern erklärt in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. Januar 2024, das Bauvorhaben sei aufgrund fehlender Unterlagen nicht bewilligt worden. Nur der Treppenausgang bei Zimmer 3 beurteile die städtische Denkmalpflege als definitiv nicht bewilligungsfähig. Diesbezüglich sei das Verfügen eines materiellen Bauabschlags korrekt. Für alle anderen, mit formellen Mängeln belasteten, Teile des Baugesuchs sei durch die Beschwerdeinstanz zu prüfen, ob ein Nichteintretensentscheid hätte verfügt werden sollen.