2/13 BVD 110/2023/200 3. Dagegen ging am 29. Dezember 2023 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die undatierte Beschwerde der Beschwerdeführenden ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung der Stadt Bern vom 29. November 2023, die erneute Überprüfung des Baugesuchs und die Bewilligung der beantragten baulichen Veränderungen.