Daraufhin fand zwischen der städtischen Denkmalpflege und einer Vertretung der Bauherrschaft eine Besprechung des Bauvorhabens vor Ort statt.7 Mit Schreiben vom 27. Mai 2023 teilte die Bauherrschaft zu Handen des Bauinspektorats mit, man habe die Gestaltungsvorschläge der Denkmalpflege dankend zur Kenntnis genommen und werde diese entsprechend ausführen, ohne dabei die nachgeforderten Unterlagen beizulegen.8 Das Bauinspektorat forderte die Beschwerdeführenden erneut auf, die geforderten Unterlagen einzureichen.9 Nach einem weiteren Schriftenwechsel zwischen den Beschwerdeführenden und der Stadt Bern10 erklärten die Beschwerdeführenden, sie würden keine weiteren Angaben