Nachdem das Bauinspektorat stadtinterne Stellungnahmen zum Brand- und Immissionsschutz sowie zur Denkmalpflege eingeholt hatte, teilte es den Beschwerdeführenden die von Seiten der Denkmalpflege erhobenen Einwände mit.6 Es erklärte, vor Bereinigung dieser Einwände könne das Geschäft nicht abschliessend behandelt werden, und forderte ergänzte bzw. korrigierte Projektpläne und schriftliche Angaben zu den offenen Fragen der städtischen Denkmalpflege ein. Daraufhin fand zwischen der städtischen Denkmalpflege und einer Vertretung der Bauherrschaft eine Besprechung des Bauvorhabens vor Ort statt.7