Die Beschwerdeführenden reichten sodann weitere Unterlagen ein, woraufhin das Bauinspektorat die Nachbarn über das Bauvorhaben in Kenntnis setzte und ihnen die Möglichkeit gab, innert 30 Tagen Einsprache dagegen zu erheben.5 Nachdem das Bauinspektorat stadtinterne Stellungnahmen zum Brand- und Immissionsschutz sowie zur Denkmalpflege eingeholt hatte, teilte es den Beschwerdeführenden die von Seiten der Denkmalpflege erhobenen Einwände mit.6 Es erklärte, vor Bereinigung dieser Einwände könne das Geschäft nicht abschliessend behandelt werden, und forderte ergänzte bzw. korrigierte Projektpläne und schriftliche Angaben zu den offenen Fragen der städtischen Denkmalpflege ein.