2. Die Beschwerdeführenden reichten am 2. August 2022 bei der Stadt Bern ein Baugesuch für den Ersatz der Gastherme mit neuer Gasheizung (bereits ausgeführt) sowie den Umbau des Küchenfensters und des Fensters des benachbarten Zimmers zu Fenstertüren mit einem neuen Treppenabgang in den Hofbereich ein. Zudem soll die Wand zwischen den beiden benachbarten Räumen durchgebrochen werden. Das Bauinspektorat kam im Rahmen seiner vorläufigen formellen und materiellen Prüfung des Baugesuchs zum Schluss, der eingereichte Situationsplan entspreche nicht den Anforderungen von Art. 12 ff. BewD3 und die Unterlagen zum Fensterersatz seien unvollständig.4