Auch wenn in diesen Akten eine Bewilligung für diesen Hauptbau fehlt, ist aus der darin enthaltenen Korrespondenz aus den 60er-Jahren zu schliessen, dass dieses Bauvorhaben von der Gemeinde damals bewilligt wurde. Zum hier strittigen Anbau an das 1964 bewilligte Gartenhaus/Waldhaus findet sich dagegen weder in den eingeholten Akten der Gemeinde noch in den Vorakten des Regierungsstatthalteramts ein Hinweis, geschweige denn ein Beleg, zum Zeitpunkt der Erstellung. Erstmals auf einem Foto zu erkennen ist dieser Anbau in den Akten der Gemeinde auf Fotoaufnahmen des Amtes für Wald aus dem Jahr 201010, wobei keine Fotos aus der Zeit davor vorhanden sind.