5. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF), beantragt mit Stellungnahme vom 12. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Eingabe vom 17. Januar 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt das AGR mit Schreiben vom 23. Januar 2023. Die Gemeinde verzichtet mit Eingabe vom 20. Januar 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme und verweist auf ihren Amtsbericht vom 18. August 2022.