3. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR vom 4. Oktober 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt dem nachträglichen Baugesuch «Anbau Werkzeugraum und offene Überdachung» unter Verzicht auf eine Publikation mit Entscheid vom 6. Dezember 2022 den Bauabschlag. Gleichzeitig ordnete es die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an durch vollumfänglichen Rückbau des Anbaus nordöstlich am bestehenden Waldhaus und der offenen Überdachung südwestlich am bestehenden Waldhaus innert vier Monaten nach Rechtskraft des Entscheids.