Am 8. Juni 2022 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den «Anbau Werkzeugraum und offene Überdachung». Mit Teil-Abschreibungsverfügung vom 14. Juni 2022 schrieb das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, das Beschwerdeverfahren BVD 120/2022/29 daher hinsichtlich des Anbaus am Waldhaus Nr. 1 und der an dieses Waldhaus angrenzenden Überdachungen als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Hinsichtlich der weiteren Bauten gemäss Wiederherstellungsverfügung vom 9. Mai 2022 führte es das Beschwerdeverfahren fort.