8/10 BVD 110/2023/19 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 10. Januar 2023 und die Verfügung des AGR vom 21. Oktober 2022 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung