Der geforderte Rückbau der Remise und des Kiesplatzes sowie der Renaturierung dieser Fläche sind erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Daher ist die Anordnung erforderlich. Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses und fehlenden Gutgläubigkeit ist der angeordnete Rückbau sowie die anschliessende Renaturierung der Fläche für den Beschwerdeführer auch zumutbar, selbst wenn diese Massnahmen mit gewissen Kosten verbunden sind.