Grundsätzlich müsse bei Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes in unmittelbarer Waldnähe eine Verbesserung der Situation erreicht werden, indem der Waldabstand vergrössert werde. Damit die Waldbewirtschaftung nicht zu stark eingeschränkt und die Walderhaltung nicht gefährdet werde, sei ein minimaler Waldabstand von 5 m erforderlich. Dies gelte auch für den Parkplatz; nur für einen rein forstlich genutzten Holzlagerplatz könnte der Waldabstand noch weiter verkürzt werden. Insgesamt werde durch das Vorhaben die Schutzwaldpflege erschwert; ein Parkplatz mit 0.0 m Waldabstand gefährde zudem die Walderhaltung.