Dies wird bestätigt durch das in den Akten vorhandene Bild vor dem Ersetzen dieser Wände, worauf zu erkennen ist, dass sich der Schopf in einem sehr schlechten Zustand befand, die tragenden Wände ihre Funktion nicht mehr wahrnehmen konnten und damit eine Einsturzgefahr bestand.14 Davon scheint auch der Beschwerdeführer ausgegangen zu sein, führte er doch in seiner Eingabe vom 27. Juni 202215 selber aus, dass die Remise Schräglage gehabt habe und der Erhalt sowie die Sicherung oberste Priorität gehabt habe, damit kein Unfall geschehe.