Zweitens muss bereits aus der Notwendigkeit der Vornahme solch weitgehender Massnahmen (komplettem Ersatz der tragenden Aussenwände) geschlossen werden, dass die tragenden Konstruktionen der alten Remise nicht mehr intakt waren und diese Baute damit nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar war. Dies wird bestätigt durch das in den Akten vorhandene Bild vor dem Ersetzen dieser Wände, worauf zu erkennen ist, dass sich der Schopf in einem sehr schlechten Zustand befand, die tragenden Wände ihre Funktion nicht mehr wahrnehmen konnten und damit eine Einsturzgefahr bestand.14