Diesen Einwänden kann nicht gefolgt werden. Gestützt auf die Fotos in den Vorakten13 lässt sich erstens feststellen, dass die baulichen Massnahmen an der Remise im vorinstanzlichen Verfahren zu Recht als Abbruch und Wiederaufbau beurteilt wurden. So ist erkennbar, dass das Betonfundament vollständig neu erstellt wurde und die vier tragenden Wände komplett demontiert und ersetzt wurden. Der Beschwerdeführer hat damit wesentliche Teile der Bausubstanz abgebrochen und neu erstellt bzw. vollständig ersetzt. Einzig das Satteldach blieb unverändert. Während der Bauarbeiten wurde es mit einer provisorischen Holzkonstruktion gestützt, die anschliessend wieder entfernt wurden.