4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 20. Februar 2023 führt das Strasseninspektorat Emmental aus, dass sein Amtsbericht vom 28. September 2022 weiterhin Gültigkeit habe. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 27. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 2. März 2023 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. Die Gemeinde Eggiwil nahm mit Eingabe vom 10. März 2023 Stellung, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen.