3. Gegen diesen Gesamtentscheid reichte der Beschwerdeführer am 2. Februar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags und damit sinngemäss die Erteilung der Baubewilligung.