2. Am 21. September 2016 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch ein, bei welchem der Beschwerdeführer es jedoch trotz mehrfachem Auffordern durch das Regierungsstatthalteramt unterliess, die vollständigen Unterlagen einzureichen. Mit Verfügung vom 25. März 2022 forderte das Regierungsstatthalteramt den Beschwerdeführer letztmals mit Nachdruck auf, die geforderten Unterlagen bis am 30. April 2022 einzureichen. Am 10. Mai 2022 reichte der Beschwerdeführer ein angepasstes Baugesuch «Sanierung bestehende Remise und Kiesplatz» ein. Auf eine Publikation wurde verzichtet.