Am 9. Februar 2016 stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer auf seinem Grundstück mit Bauarbeiten begonnen hatte. Am 15. Februar 2016 stellte die Gemeinde fest, dass sämtliche Wände und die Tore des Schopfes demontiert und abgeführt worden sind. Sie teilte dem Beschwerdeführer am 29. Februar 2016 mit, dass die ausgeführten Arbeiten baubewilligungspflichtig seien und forderte ihn auf, bis spätestens am 9. März 2016 ein 1/10 BVD 110/2023/19