1. Am 19. Dezember 2014 führte die Gemeinde mit einem Vertreter des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und dem Beschwerdeführer auf dessen Grundstück Eggiwil Grundbuchblatt Nr. H.________ in der Landwirtschaftszone eine Begehung durch. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Schopf auf dem Grundstück in einem schlechten Zustand befindet und es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Sanierung des Schopfes erörtert.