Im Übrigen bleiben die mit Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 21. November 2023 bewilligten Pläne gültig und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 21. November 2023 wird bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer werden oberinstanzliche Verfahrenskosten von CHF 2400.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.