a) Mit Schlussbemerkungen vom 29. August 2024 verlangt der Beschwerdeführer, wenn wider Erwarten die Baubewilligung erteilt werde, seien die Erstellungs- und Sanierungskosten, welche sich aus der zusätzlichen Belastung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur ergäben, vollumfänglich durch die Beschwerdegegnerin zu tragen. Im Sinne einer Rechtsverwahrung melde er unter allen Titeln zivilrechtliche Ansprüche aufgrund der Projektänderung gegen die Beschwerdegegnerin zu Protokoll an (insbesondere betreffend Haftung für Schäden, Überschreitung des Grundeigentums, Nachbarrecht etc.).