höchstens auf auslaufendes Wasser und Geschwemmsel reduziert. Durch das Bauvorhaben erfolge keine relevante Mehrgefährdung von Personen, Tieren oder Sachwerten auf benachbarten Grundstücken.94 Mit Fachbericht Naturgefahren vom 11. Oktober 2022 beantragte die Abteilung Naturgefahren die Bewilligung des Bauvorhabens unter Auflagen. Die ersten beiden Auflagen gemäss Fachbericht Naturgefahren vom 28. Mai 2022 blieben unverändert, die dritte Auflage wurde wie folgt angepasst: