Die Abteilung Naturgefahren nahm am 11. Oktober 2022 erneut zum Bauvorhaben Stellung und führte aus, durch den Neubau und die Schutzmassnahmen würden keine Nachbargrundstücke durch Hangmuren tangiert. Mit den geplanten Massnahmen werde allfälliges Hangmurenmaterial hinter und seitlich des Gebäudes A abgelagert. Das potenzielle Ablagerungsgebiet befinde sich, abgesehen von allfälligem auslaufenden Wasser und Geschwemmsel, vollständig auf der Parzelle Nr. D.__