35/41 BVD 110/2023/197 kombinierten Lösung, welche ein Teilüberfliessen der Flügelmauer zulässt, aber die Fenster nicht tangiert, zu schützen (Variante C). [Beschreibung der Varianten A bis C] Zudem empfahl die Abteilung Naturgefahren die Gebäudeumgebung bei den Häusern A und B so zu gestalten, dass abfliessendes Wasser und Geschwemmsel aus einem Hangmureneinstau zu keinen Schäden im und am Haus führen können (d.h. vom Hang weg abfallende Gefällsverhältnisse).93