- Die Gebäuderückwand ist verstärkt auszubilden und hat bis zu einer Höhe von 0.8 m über Terrainoberfläche einem Druck von 50 kN/m2 standzuhalten, darüber bis auf 2 m über Terrain linear auf 0 kN/m2 auslaufend. - In der Gebäuderückwand sind bis auf eine Höhe von 2 m über Terrainoberfläche keine Gebäudeöffnungen erlaubt. - Die West- und Ostfassaden sind entweder auf den statischen Druck der Ablagerungen zu dimensionieren (Variante A), mit einer bergseitigen Flügelmauer zu schützen (Variante B) oder mit einer 92 Pag. 96 ff. der Vorakten