d) Mit Fachbericht Naturgefahren vom 28. Mai 2022 erklärte das AWN, Abteilung Naturgefahren, das Fachgutachten Naturgefahren der K.________ AG vom 28. Januar 2022 sei nachvollziehbar und plausibel. Die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen für die Nordfassade (verstärkte Gebäudemauer, Verzicht auf Gebäudeöffnungen) fehlten in den Bauplänen bei der West- und Ostfassade. Da es sich beim Haus B nicht um ein sensibles Objekt handle, liege die Umsetzung geeigneter Objektschutzmassnahmen in der Eigenverantwortung der Bauherrschaft. Die Abteilung Naturgefahren beantragte, das Vorhaben mit folgenden Auflagen zu bewilligen: