Es würden keine Nachbargrundstücke tangiert. Beim Haus 1 verbessere sich die Gefährdungssituation. Durch den Bau des Hauses A werde die Gefährdung des Hauses 1 eliminiert resp. höchstens auf auslaufendes Wasser und Geschwemmsel reduziert. Schliesslich empfahl die K.________ AG, die Gebäudeumgebung so zu gestalten, dass abfliessendes Wasser und Geschwemmsel aus einem Hangmureneinstau zu keinen Schäden im und am Haus A führen könne (d.h. von den Häusern A und B weg abfallende Gefällsverhältnisse).92