Weiter führte die K.________ AG aus, der Zugang der Bewohner zu den Wohnungen erfolge durch den Eingang auf der Westseite des Gebäudes oder von der Talseite her durch die Einstellhalle. Der Zugang durch die Einstellhalle sei im Schutze des Gebäudes von allfälligen Hangmurenereignissen nicht tangiert und als Fluchtweg jederzeit passierbar. Mit den aufgeführten Massnahmen werde allfälliges Hangmurenmaterial hinter und seitlich des Gebäudes abgelagert. Das potenzielle Ablagerungsgebiet befinde sich, abgesehen von allfälligem auslaufenden Wasser und Geschwemmsel, vollständig auf der Projektparzelle. Es würden keine Nachbargrundstücke tangiert.