und damit im unmittelbaren Umfeld des Bauvorhabens seien im Ereigniskataster keine Ereignisse aufgeführt. Im weiteren Umfeld existierten kleine Hangmurenereignisse aus dem Jahre 2005 und ein grosses Hangmurenereignis aus dem Jahre 1989. Beim Haus A erfolge die Ablagerung von potenziellem Hangmurenmaterial grösstenteils hinter und untergeordnet seitlich des Hauses. Die Anrisshöhe bzw. Fliesshöhe betrage maximal 0.8 m. Bei einem Ereignis sei mit einer Gesamtkubatur von ca. 20 bis 50 m3, einer Stauhöhe von 1.2 m und einer Einwirkungshöhe von 2 m auf der Anprallseite (hangseitige Gebäuderückwand) zu rechnen.