Bauliche Schutzvorkehren müssen das Bauprojekt selbst und darüber hinaus das Baugrundstück und dessen Zugang schützen. Unter «Baugrundstück» sind auch jene Teile der Bauparzelle zu verstehen, die der bestimmungsgemässen Nutzung der Baute oder Anlage dienen, wie die Aufenthaltsbereiche im Freien, die Abstellplätze für Fahrzeuge und dergleichen. Der «Zugang» umfasst die Zufahrt im Sinne von Art. 7 und 8 BauG.91