sind Personen kaum gefährdet, weder innerhalb noch ausserhalb von Gebäuden. Allerdings sind geringe Schäden an der Gebäudehülle möglich, und im Inneren von Gebäuden können – etwa bei einem Hochwasser – sogar erhebliche Sachschäden auftreten. Das gelbe Gebiet ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich. Hier liegt der Schutz – mit Ausnahme von sensiblen Objekten – ausschliesslich im Bereich der Eigenverantwortung.88 Gemäss Art. 6 Abs. 2 BauG dürfen in Gefahrengebieten mit mittlerer Gefährdung (blaue Gefahrengebiete) Bauten und Anlagen nur bewilligt werden, wenn mit Massnahmen zur Gefahrenbehebung sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.