Der Beschwerdeführer erklärt, die Gefährdung des Bauprojekts durch Hangmuren und deren Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude seien von der Vorinstanz und der kantonalen Fachstelle unterschätzt worden. Es sei ein weiteres geologisches Fachgutachten erforderlich, um die Auswirkungen von Hangmuren auf das Bauprojekt sowie die umliegenden Parzellen kritisch einschätzen zu können. In den vergangenen Jahrzehnten sei es in der näheren Umgebung bereits mehrfach zu Murgängen gekommen. Aufgrund der klimatischen Veränderungen sei zu erwarten, dass solche Ereignisse künftig zunähmen.