f) Auch die Versorgung der Bauparzellen mit Energie erweist sich als bewilligungsfähig. Es besteht eine Stromleitung ab dem Verteilkasten 410 L.________strasse 9 (Parzelle Nr. I.________) bis auf die Bauparzelle Nr. B.________. Anschliessend werden ab der Bauparzelle Nr. B.________ neue Stromleitungen zu den Häusern 1, A und B geführt (vgl. den Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024). Die BKW hat mit Stellungnahme 31. Mai 2022 bestätigt, dass die elektrische Energieversorgung ab dem bestehenden Verteilnetz der BKW erfolgen kann.87 Es ist daher davon auszugehen, dass die bis auf die Parzelle Nr. B.____