Es bestehen keine aktenkundigen Hinweise darauf, dass es beim Anschluss der Häuser A und B mit insgesamt 16 Wohneinheiten zu Druckschwankungen in den benachbarten Hausleitungen kommt. Die bis auf die Parzelle Nr. B.________ führende bestehende Trinkwasserleitung genügt als Erschliessungsanlage für das Trinkwasser und ist, da sie bestehend ist, sichergestellt. Es bestehen zudem keine Hinweise darauf, dass die neu geplan- 85 Pag. 330 ff. der Vorakten 86 Pag. 341 der Vorakten 32/41 BVD 110/2023/197