e) Gemäss Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024 ist die Trinkwasserleitung bis auf die Parzelle Nr. B.________ bestehend. Ab der Parzelle Nr. B.________ sind dann neue Trinkwasserleitungen zu den Häusern 1, A und B geplant. Die Wasserversorgungsgenossenschaft Gemeinde Sigriswil hat mit Schreiben vom 3. Juni 2022 bestätigt, dass die projektierte Überbauung an das Leitungsnetz der Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil angeschlossen werden könne.86 Dieser Beurteilung kann ohne Weiteres gefolgt werden. Es bestehen keine aktenkundigen Hinweise darauf, dass es beim Anschluss der Häuser A und B mit insgesamt 16 Wohneinheiten zu Druckschwankungen in den benachbarten Hausleitungen kommt.