d) Für das auf den Parzellen Nrn. B.________, D.________ und E.________ anfallende Schmutzabwasser sind neue Schmutzabwasserleitungen auf diesen drei Parzellen geplant, die in den Pumpschacht im Südosten der Parzelle Nr. B.________ münden. Ab dem Pumpschacht soll das Schmutzabwasser in die bestehende Schmutzabwasserleitung, die über die Parzellen Nrn. H.________ und I.________ führt, geleitet werden. Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin soll der Pumpvorgang sicherstellen, dass der Abfluss-Strom (Menge und Durchflussgeschwindigkeit) kontrolliert erfolgt und dadurch keine Mehrbelastung der bestehenden Leitung erfolgt.