Den Akten lassen sich keine Hinweise entnehmen, dass die neuen Regenabwasserleitungen nicht genügend sein sollten. Die neuen Regenabwasserleitungen sind zudem sichergestellt. Die Gemeinde hat mit Fachbericht Gewässerschutz vom 13. August 2024 dem Anschluss an die öffentliche Regenabwasserleitung und der Führung via Strassenparzelle Nr. M.________ zugestimmt. 31/41 BVD 110/2023/197