- Es darf kein Regenabwasser vom privaten Grundstück auf die öffentliche Strasse geleitet werden. Sollte festgestellt werden, dass Regenabwasser vom privaten Grundstück auf die öffentliche Strasse fliesst, müssen bauliche Massnahmen zur Behebung getroffen werden. Die restlichen Auflagen des Fachberichts Gewässerschutz vom 07.06.2022 bleiben bestehen.