Regenabwasser (Trennsystem): - Das Regenabwasser wird gemäss dem vorliegenden Plan zum Teil versickert. Das Regenabwasser welches nicht über die Versickerung geführt wird, kann gemäss Vorschlag des Planers an der öffentlichen Regenabwasserleitung angeschlossen werden. - Die Bauherrschaft reichte mit der Projektänderung auch einen unterzeichneten Durchleitungsvertrag mit der Grundeigentümerin der Parzelle J.________ ein. Somit erachten wir auch bei der Regenabwasserleitung die Erschliessung als gegeben. - Es darf kein Regenabwasser vom privaten Grundstück auf die öffentliche Strasse geleitet werden.