Dass die Beschwerdegegnerin mit der Baubewilligungsbehörde allfällige Anschlüsse besprochen haben solle, genüge nicht. Mit Schlussbemerkungen vom 29. August 2024 teilte der Beschwerdeführer seine Befürchtung mit, die örtliche Infrastruktur für Wasser und Abwasser sei nicht auf 16 zusätzliche Wohneinheiten ausgelegt. Dies dürfte zu vermehrten und stärkeren Druckschwankungen in den Hausleitungen führen. Zudem dürfte es des Öfteren zu Rückstau in der Abwasserkanalisation kommen. Beides sei schon heute der Fall und dürfte sich mit den geplanten 16 zusätzlichen Wohnungen massiv verstärken. Das Bauvorhaben führe zu einer Übernutzung der öffentlichen Wasser- und Abwasserinfrastruktur.