Damit gelten die aus der Nutzung der Parkplätze resultierenden Immissionen als mit der Wohnnutzung verbunden und als zonenkonform. Im Hinblick auf die Zonenkonformität sind also keine bedeutenden Auswirkungen von Lärm und/oder Abgas zu erwarten. Daran ändert nichts, dass aufgrund der topografischen Situation allenfalls Lärm und Abgase reflektiert und mit einer Trichterwirkung gegen die Liegenschaft des Beschwerdeführers verstärkt werden. Die mit der zonenkonformen Nutzung verbundenen Auswirkungen sind grundsätzlich zu dulden.