In den Zonenvorschriften sind Art und Mass der zulässigen Immissionen ausdrücklich oder indirekt bestimmt, indem sie in genereller Weise die Bauten und Anlagen bezeichnen, die in der betreffenden Zone bewilligt werden können bzw. ausgeschlossen sind.77 Das Bau- und Planungsrecht befasst sich mit den Immissionen unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsordnung bzw. der Zonenkonformität.78 Ob ein Bauvorhaben darüber hinaus auch den Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung entspricht, ist keine Frage der Zonenkonformität, sondern separat zu beurteilen.79 Art. 24 Abs. 4 BauG und Art.