Unbestrittenermassen ist auf der L.________strasse ca. 12 m vor der Gemeindegrenze die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h signalisiert. Da die L.________strasse von Oberhofen aus in Richtung des T.________ ansteigt, ist von Westen her nicht von schneller fahrenden Motorfahrzeugen auszugehen, auch wenn sich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit bis kurz vor der Gemeindegrenze offenbar auf 80 km/h beläuft. Auch hinsichtlich der von Osten herkommenden Motorfahrzeuge lässt sich den Projektplänen nicht entnehmen, dass mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen wäre. Die Sichtverhältnisse sind damit genügend, die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.