Für von Westen herkommende Velos beläuft sich die Knotensichtweite konservativ gemessen aber in etwa auf 20 m und für von Osten herkommende auf ca. 30 m. Es ist zudem davon auszugehen, dass von den Bauparzellen ausfahrende Fahrzeuglenkende auch sich von Westen oder Osten nähernde Velos bereits ab einer grösseren Knotensichtweite erkennen können (zumal auch die Motorfahrzeuge gemäss den Projektplänen bereits ab diesem Punkt erkannt werden können). Dass die Anforderungen für den leichten Zweiradverkehr gemäss SN 640 060 nicht eingehalten sein sollten, ist weder dargetan noch ersichtlich.