Sie sind regelmässig zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen feste Einfriedungen und Anpflanzungen irgendwelcher Art nicht höher als 80 cm, gemessen ab Strassenfahrbahn, sein (Empfehlung der BfU 60 cm). - Alle die Sicht behindernden Bepflanzungen, Einfriedungen, Ablagerungen und Einrichtungen sind untersagt. Anpflanzungen wie Sträucher und Hecken sind mind. 1,00 m vom Fahrbahnrand aus zu pflanzen. Für Bäume gelten die Abstände nach Strassengesetz (SG). - […]73