Bei Ausfahrten sind die Sichtweiten im Strassenverkehr gemäss Datenblatt BfU und der SN-Norm 640 273 zu beachten und einzuhalten. - Hecken, Sträucher, Anpflanzungen und Einfriedungen (Zäune, Stützmauern) entlang öffentlichen Strassen und Wegen dürfen die Höhe von 1,20 m ohne die Zustimmung der Strassenaufsichtsbehörde nicht übersteigen. Sie haben mind. einen Abstand von 50 cm vom Fahrbahnrand (Verkehrsraum, Lichtraumprofil) einzuhalten. Überhängende Äste dürfen nicht in den für die Strasse freizuhaltenden Luftraum hineinragen. Sie sind regelmässig zurückzuschneiden.