- Die gültigen Gesetzesbestimmungen/Vorschriften der Fachverbände sind einzuhalten. - […] - Bepflanzungen, Einfriedungen und Stützmauern dürfen die Sicht und die Ausfahrt nicht behindern. Innerhalb des notwendigen Sichtfeldes darf die vorgeschriebene Höhe nicht überschritten werden. Bei Ausfahrten sind die Sichtweiten im Strassenverkehr gemäss Datenblatt BfU und der SN-Norm 640 273 zu beachten und einzuhalten. - Hecken, Sträucher, Anpflanzungen und Einfriedungen (Zäune, Stützmauern) entlang öffentlichen Strassen und Wegen dürfen die Höhe von 1,20 m ohne die Zustimmung der Strassenaufsichtsbehörde nicht übersteigen.