c) Der bisherige Strassenanschluss des Hauses 1 auf den Parzellen Nrn. D.________ und E.________ soll aufgehoben werden. Für die Häuser A, B und 1 ist ein neuer Strassenanschluss auf der Parzelle Nr. B.________ ab der südöstlichen Parzellenecke vorgesehen. Der neue Strassenanschluss dient den Fussgängerinnen und Fussgängern, den Velofahrerinnen und Velofahrern sowie dem motorisierten Verkehr als Zugang zu den drei Häusern.72 Bei der L.________strasse handelt es sich unbestrittenermassen um eine Gemeindestrasse. Die Gemeinde Sigriswil ist für die Erteilung der Strassenanschlussbewilligung zuständig. Die Gemeinde hat mit Ziff.